Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage das für die Raumplanung relevante Wirtschafts- und Umweltrecht zu benennen und zu beschreiben. Sie kennen die zentralen Grundsätze dieser Rechtsmaterien und wissen, wie das Wirtschafts- und Umweltrecht grundsätzlich auf unionsrechtlicher, verfassungsrechtlicher (insbesondere grundrechtlicher) und einfachgesetzlicher Ebene ausgestaltet ist. Sie verstehen, wie diese Rechtsmaterien gesellschaftliche Prozesse im Allgemeinen steuern und sich auf die Raumplanung auswirken.
Begriffsklärung und Funktionsweise des Wirtschafts- und Umweltrechts, Wirkungsweise auf Gesellschaft und Planungsprozesse; (wirtschaftliche) Grundrechte; internationales Wirtschaftsrecht; Grundfreiheiten des Binnenmarktes; Berufsrecht (Gewerberecht und freie Berufe); Anlagenrecht; Wirtschaftslenkungsrecht; Privatwirtschaftsverwaltung (Öffentliche Unternehmen, Vertragsraumordnung); Umweltverfassungsrecht (Klimaklagen, BVG Nachhaltigkeit); Internationales und Europäisches Umwelt- und Klimaschutzrecht, ua Emissionszertifikatehandel; Überblick zu weiteren für die Raumplanung relevanten Umweltschutzmaterien
Die Vermittlung der Lehrinhalte erfolgt durch Vortrag, Diskussion und Interaktion. Konkreten (gerichtliche) Fallbeispiele, kürzere, wissenschaftlichen Texten sowie medial aktuelle Rechtsfragen und -problemen sollen als Anknüpfungspunkte dienen. Texte und Fragestellungen werden zum Teil in Gruppen erarbeitet, von Studierenden präsentiert und gemeinsam diskutiert.
Die Absolvierung der Lehrveranstaltung Grundlagen des Rechts für die Raumplanung ist von Vorteil aber nicht zwingend erforderlich.
Mitarbeit durch aktive Teilnahme in den Einheiten (30%, keine wiederholbare Teilleistung), eine Präsentation inklusive Diskussionsgestaltung (25%, keine wiederholbare Teilleistung), Gruppenarbeit am 10.12.2024 (10%, keine wiederholbare Teilleistung) und Abschlussprüfung (35%, keine wiederholbare Teilleistung)
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