Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage das für die Raumplanung relevante Wirtschafts- und Umweltrecht zu benennen und zu beschreiben. Sie kennen die zentralen Grundsätze dieser Rechtsmaterien und wissen wie das Wirtschafts- und Umweltrecht auf unionsrechtlicher, verfassungsrechtlicher (insbesondere grundrechtlicher) und einfachgesetzlicher Ebene verankert ist. Sie verstehen, wie diese Rechtsmaterien auf raumplanerische Prozesse einwirken.
Funktionsweise und Wirkung des Wirtschafts- und Umweltrechts auf Gesellschaft und Planungsprozesse; Grundrechte der Wirtschaft - insbesondere das Grundrecht auf Eigentum; Grundfreiheiten des Binnenmarktes; Berufsrecht (Gewerberecht und freie Berufe); Bau- und Anlagenrecht; Privatwirtschaftsverwaltung (Öffentliche Unternehmen, Förderung und Beschaffung); Umweltverfassungsrecht - insb das BVG Nachhaltigkeit; Internationales und Europäisches Umweltrecht, insb Emissionszertifikatehandel; Überblick zu weiteren für die Raumplanung relevanten Umweltschutzmaterien (UVP, SUP, Naturschutz, Wasserrecht, ForstG, etc).
Die Vermittlung der Lehrinhalte erfolgt anhand von konkreten Fallbeispielen und medial diskutierten Rechtsfragen und -problemen. Fragestellungen werden zum Teil in Gruppen erarbeitet und gemeinsam diskutiert.
Die Absolvierung der Lehrveranstaltung Grundlagen des Rechts für die Raumplanung ist von Vorteil aber nicht zwingend erforderlich.
Mitarbeit (durch aktive Teilnahme, Gruppenarbeit und Präsentation) und Hausarbeit