Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage das für die Raumplanung relevante Wirtschafts- und Umweltrecht zu benennen und zu beschreiben. Sie kennen die zentralen Grundsätze dieser Rechtsmaterien und wissen wie das Wirtschafts- und Umweltrecht auf unionsrechtlicher, verfassungsrechtlicher (insbesondere grundrechtlicher) und einfachgesetzlicher Ebene verankert ist. Sie verstehen, wie diese Rechtsmaterien auf raumplanerische Prozesse einwirken.
Begriffe und Funktionsweise des Wirtschafts- und Umweltrechts; Grundrechte der Wirtschaft - insbesondere das Grundrecht auf Eigentum; Grundfreiheiten des Binnenmarktes; Berufsrecht (gewerberecht und freie Berufe); Bau- und Anlagenrecht; Umweltverfassungsrecht - insb das BVG Nachhaltigkeit; Internationales und Europäisches Umweltrecht; Emmissionszertifikatehandel; Umwletverträglichkeitsprüfungen (SUP, UVP, RVP. NVP); Überblick zu weiteren für die Raumplanung relevanten Umweltschutzmaterien (Naturschutz, Wasserrecht, ForstG, etc).
Die Vermittlung der Lehrinhalte erfolgt anhand von konkreten Fallbeispielen und medial diskutierten Rechtsfragen und -problemen. Fragestellungen werden zum Teil in Gruppen erarbeitet und gemeinsam diskutiert.
Die Absolvierung der Lehrveranstaltung Grundlagen des Rechts für die Raumplanung ist von Vorteil aber nicht zwingend erforderlich.
Mitarbeit (40%) und schriftliche Klausur (60%).