Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage...
- Rechtskonflikte im Boden- und Planungsrecht in ihren vielfältigen Dimensionen zu analysieren;
- juristische Argumentationen der Höchstgerichte zu folgen;
- rechtlich nachvolssziebare und schlüssige Begründungen bei Planungsentscheidungen zu verfassen und
- aktuelle Rechtsprobleme bei Planungsmaßnahmen einzuschätzen und Lösungsvorschläge zu beurteilen.
Die Lehrveranstaltung ist die Übung zu den Vorlesungen Boden- und Raumordnungsrecht I und II und trägt den Untertitel "Raumordnung vor Gericht". Anhand ausgewählter Erkenntnisse der Höchstgerichte werden einerseits typische Rechtskonflikte im Berich des Planungsrechts auf kommunaler und regionaler Ebene behandelt und deren Lösungen durch die Höchstgerichte aufgezeigt. Dabei werden insbesondere verfassungrechtliche Probleme bei Planungsmaßnahmen, wie komptenzrechtliche Aspekte, Gleichheitssatz, Grundrecht auf Eigentum oder Legalitätsprinzip, besprochen. Andererseits werden besonders aktuelle planungsrechtliche Fragestellungen, wie Vertragsraumordnung oder zulässige Regelungen für Einkaufszetren, diskutiert. Die Studierenden bereiten sich auf die einzelnen Übungeinheiten durch ein intensives Bearbeiten der jeweiligen Erkenntnisse vor und diskutieren in der Übung ihre Überlegungen.
Den Studierenden werden unterschiedliche - raumplanungrechltich relevante - Entscheidungen der Höchstgerichte (VfGH, VwGH) zu Verfügung gestellt, die sie als Vorbereitung zu den jeweiligen Übungseinheiten eigeständig anhand gestellter Fragen bearbeiten müssen. In den Übungseinheiten werden die Erkenntnisse besprochen und umfangreich diskutiert.
Studierende, die sich dieses Semester zu Übung anmelden und schon im WS 2020 angmeldet waren, dort aber keinen Übungsplatz bekommen haben, werden - sollte die studentische Nachfragen über der maximale Teilehmerzahl von 30 liegen - vorgereiht.
Die Lehrveranstaltung hat immanenten Prüfungscharakter, es besteht Anwesenheitspflicht.
Es zählen:
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