Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage:
- das Österreichische Bau- und Planungsrecht überblicksweise zu erfassen
- die Zuständigkeiten und Kompetenzen in Gesetzgebung und Vollziehung im Bau- und Planungsrecht sowie die Abgrenzung zu anderen Rechtsmaterien einzuordnen;
- die Grundlagen des Baurechts, insbesondere Genehmigungsverfahren und materielles Baurecht sowie Rechtsschutz, in der Verwaltungspraxis anzuwenden;
- Grundzüge des Planungsrechts, insbesondere Regelungssystematik, Ziele und Maßnahmen der überörtlichen und kommunalen Raumplanung, zu verstehen und in der praktischen Anwendung auszulegen;
- Wechselwirkungen zwischen bau- und planungsrechtlichen Vorschriften zu erfassen und umzusetzen;
- die Konsequenzen von rechtswidrigen Bauten (konsenslos und konsenswidrig) zu erkennen.
Das Österreichische Bau- und Planungsrecht im Überblick: Kompetenzverteilung: Abgrenzung zu anderen Rechtsmaterien, Zuständigkeiten in Gesetzgebung und Vollziehung; Grundlagen des Baurechts, insbesondere Genehmigungsverfahren und materielles Baurecht sowie Rechtsschutz; Grundzüge des Planungsrechts, insbesondere Regelungssystematik, Ziele und Maßnahmen der überörtlichen und kommunalen Raumplanung; Wechselwirkungen zwischen bau- und planungsrechtlichen Vorschriften.
Vortrag anhand von praxisrelevanten Beispielen. Diskussion
Die LVA wird hybrid abgehalten. Das bedeutet, dass die LVA Einheiten grundsätzlich in Präsenz stattfinden und durch Unterlagen (Folien, weiterführende Materialien) im TUWEL Kurs unterstützt werden. Sollte es die pandemische Situation erforderlich machen, wird auf den Online-Modus (=Abhaltung der LVAs über Zoom) umgestellt.
Schriftliche Prüfung am Ende des Semesters.
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Wir möchten Sie hiermit auf eine sehr wichtige Änderung in den Studienrechtlichen Bestimmung der TU aufmerksam machen die seit dem 05.02.2014 gelten:
§ 18 (1) Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag schriftlich (zB. E- Mail) oder elektronisch bei der Prüfer_in von der Prüfung abzumelden, bei kommissionellen (Abschluss)Prüfungen bei dem_der Studiendekan_in
(2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist der_die Studiendekan_in auf Vorschlag der Prüferin_des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für den folgenden Prüfungstermin von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Die betroffenen Studierenden sind von der Sperre auf geeig- nete Weise zu informieren.
(3) Kann der_die Studierende nachweisen, dass er_sie durch einen wichtigen Grund (zB. Unfall) oder einen ande- ren besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben.
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seit 03.05.2023, 11.00 Uhr: Selbsteinschreibung zum TUWEL-Kurs aktiv! Bitte schreiben Sie sich in den TUWEL-Kurs ein, damit Sie auf die LVA-Unterlagen zugreifen können (dafür benötigen Sie KEINE nachträgliche LVA-Anmeldung im TISS).
Die fristgereichte Prüfungs- An- und Abmeldung ist weiterhin PFLICHT!
Keine