Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage die wesentlichen Zusammenhänge bei der Siedlungsentwicklung und den entsprechenden raumbezogenen Steuerungsmöglichkeiten zu beschreiben; das Instrumentarium der überörtlichen und örtlichen Raumplanung zu definieren und die wesentlichen Planungs- und Entscheidungsträger:innen in der Siedlungsentwicklung zu identifizieren sowie Anforderungen an partizipative Planungsprozesse zu erklären; sich in aktuelle planungsbezogene Fachdiskussionen (z.B. Zersiedelungsabwehr, Baulandmobilisierung, Klimawandel, Naturgefahrenmanagement, Einkaufzentren) einzubringen.
Ausführung von den geltenden Rechtsgrundlagen, insbesondere verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen, einfachgesetzliche Regelungen und spezifische Verordnungen, Aufzeigen von praxisnahen Fallbeispielen
Schriftliche Prüfung
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Wir möchten Sie hiermit auf eine wichtige Passage in den studienrechtlichen Bestimmung der TU aufmerksam machen, die seit dem 05.02.2014 gelten:
Abmeldung von Prüfungen
§ 18a. (1) Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der Prüferin/beim Prüfer oder bei der Studiendekanin/beim Studiendekan von der Prüfung abzumelden.
(2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist die Studiendekanin/der Studiendekan auf Vorschlag der Prüferin/des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum von acht Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Diese ordnungsrechtliche Frist beginnt mit dem Prüfungstag, an dem die/der Studierende trotz aufrechter Anmeldung ohne vorherige Abmeldung nicht erschienen ist. Die betroffenen Studierenden sind von der Sperre auf geeignete Weise zu informieren.
(3) Kann die/der Studierende nachweisen, dass sie/er durch einen triftigen Grund (zB. Unfall) oder einen anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben.
a. ÖSTERREICHISCHE RAUMORDNUNGSKONFERENZ (2018): Raumordnung in Österreich. ÖROK Schriftenreihe Nr. 202. Wien: https://www.oerok.gv.at/fileadmin/user_upload/publikationen/Schriftenreihe/202/OEROK-SR_202_DE.pdf
b. ÖSTERREICHISCHE RAUMORDNUNGSKONFERENZ (2021): Österreichisches Raumentwicklungskonzept 2030. https://www.oerok.gv.at/oerek2030 ÖROK Schriftenreihe Nr. 210. Wien.
c. ÖSTERREICHISCHE RAUMORDNUNGSKONFERENZ (2021): 16. Raumordnungsbericht. ÖROK Schriftenreihe Nr. 209, Wien.
d. SCHINDEGGER, Friedrich (1999): Raum. Planung. Politik. Wien
Teil Dillinger:
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Landesentwicklungsprogramm 2011 Burgenland und Angang A, B (Broschüre zum LEP 2011)
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Regionales Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland
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Regionales Raumordnungsprogramm Untere Enns
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Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum
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Burgenländische Raumordnungsgesetz (überörtliche Raumplanung)
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Salzburger Raumordnungsgesetz (überörtliche Raumplanung)
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Niederösterreichisches Raumordnungsgesetz (überörtliche Raumplanung)
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ÖREK 2011
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ÖREK 2030
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ÖREK Agenda Stadtregionen (http://www.mecca-consulting.at/wp-content/uploads/2016/05/ME_06_Agenda-STadtregionen.pdf)