Die Studierenden beschäftigen sich mit aktuellen Aspekten und Fragenstellungen der Bodenpolitik, wobei in diesem Seminar der inhaltliche Schwerpunkt auf baulandmobilisierenden Maßnahmen liegt. Durch eine intensive Auseinandersetzung mit ausgewählten Instrumenten der Baulandmobilisierung in Theorie und praktischer Anwendung soll ein vertieftes Verständnis für die Wirkungsmechanismen, Möglichkeiten und Grenzen baulandmobilisierender Maßnahmen geschaffen und Empfehlungen für künftige Anwendungen abgeleitet werden.
In einem Auftaktworkshop werden die wesentlichen Rahmenbedingungen sowie die Instrumente der Baulandmobilisierung behandelt – mit Schwerpunkten auf folgenden Instrumenten: Ankauf von Liegenschaften, Abgaben, befristetes Baulandwidmungen, Rückwidmungen, Enteignungsmöglichkeiten, Vertragsraumordnung, Umlegungsverfahren ua.
In der Folge bilden Studierende Kleingruppen und wählen jeweils ein Instrument aus, dass sie im Seminar hinsichtlich folgender Aspekte näher behandeln: Ziele, Wirkungsmechanismen, Möglichkeiten und Grenzen der Anwendung, Weiterentwicklungsmöglichkeiten, Empfehlungen. Besonderer Wert wird auf praktische Anwendungsbeispiel der einzelnen Maßnahmen gelegt.
In mehren Workshops, die jeweils durch einen entsprechenden studentischen Input eingeleitet werden, diskutieren die Studierenden in größeren Gruppen ihre Erfahrungen und Einschätzungen der einzelnen baulandmobilisierender Instrumente.
Die Ergebnisse der einzelnen Gruppen werden in Endberichten dokumentiert.
Literatur:
Kanonier: Positionspapier zum Umgang mit förderbarem Wohnbau im österreichischen Planungsrecht; in: Beiträge der Raumplanung zur Unterstützung "leistbaren Wohnens", ÖROK (Hrg.); Wien, 2014,), ISBN: 978-3-85186-108-2, S. 21 - 76.
Kleewein: Vertragsraumordnung, NWV, Wien 2002
Beachten Sie beim Verfassen der Ausarbeitung bitte die Richtlinie der TU Wien zum Umgang mit Plagiaten:
Leitfaden zum Umgang mit Plagiaten (PDF)
Voraussetzung für die Anmeldung ist eine Fortmeldung zu einem der folgenden Studien:
Es werden keine speziellen Vorkentnisse verlangt. Die LVA wird jedoch Studierenden empfohlen, die bereits P1, P2 sowie die Vorlesungen zu Boden- und Raumordnungsrecht absolviert haben.