Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage die Grundsätze des österreichischen Sachenrechts zutreffend bei ihrer künftigen Tätigkeit anzuwenden und die juristischen zusammenhänge dieser Tätigkeit zu erkennen. Des weiteren sind sie in der Lage, einer juristischen Diskussion über die rechtliche Bedeutung und Konsequenz ihrer Tätigkeit zu folgen und an ihr teilzunehmen
Allgemeine Rechtsbegriffe, Grundzüge des Sachenrechtes, Dingliche Rechte, Sonderformen des Eigentums, Erwerb und Verlust dinglicher Rechte, Rechtsschutz, Eigentumsbeschränkungen, Nachbarrecht, Grundbuch, Änderungen im Gutsbestand (Teilungen, Vereinigung), Teilungsbeschränkungen, Grenzkataster, Grundzüge des Verwaltungsverfahrens.
Der Vortrag im Rahmen der Lehrveranstaltung wird, soweit möglich, durch den Dialog mit den Studierenden ergänzt. Im Rahmen des Dialoges erfolgt auch eine Zwischenüberprüfung des erworbenen Verständnisses für juristische zusammenhänge. Eine schriftliche Zwischenprüfung Anfang Dezember soll die Studierenden auf die Methodik der schriftlichen Abschlussprüfung Ende Jänner entsprechend vorbereiten.
schriftliche Prüfung