Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage, die komplexen Problemstellungen der Siedlungsentwicklung und des Naturgefahrenmanagements in alpinen Räumen zu verstehen und beispielhaft Lösungsansätze kritisch zur prüfen.
Naturgefahren - KatastrophenpräventionManagement von NaturgefahrenSiedlungsentwicklung und NaturgefahrenKlima und BebauungTopographie und BebauungSiedlungsformen - historische EntwicklungNeue Bauformen im alpinen RaumInternationale Beispiele
Mündliche Vermittlung des relevanten Wissens an Hand von praxisnahmen Beispielen und kritischer Dialog
Abmeldung von Prüfungen
§ 18a. (1) Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der Prüferin/beim Prüfer oder bei der Studiendekanin/beim Studiendekan von der Prüfung abzumelden.
(2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist die Studiendekanin/der Studiendekan auf Vorschlag der Prüferin/des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum von acht Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Diese ordnungsrechtliche Frist beginnt mit dem Prüfungstag, an dem die/der Studierende trotz aufrechter Anmeldung ohne vorherige Abmeldung nicht erschienen ist. Die betroffenen Studierenden sind von der Sperre auf geeignete Weise zu informieren.
(3) Kann die/der Studierende nachweisen, dass sie/er durch einen triftigen Grund (zB. Unfall) oder einen anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben.