280.265 Siedlungsentwicklung und Naturgefahrenmanagement
Diese Lehrveranstaltung ist in allen zugeordneten Curricula Teil der STEOP.
Diese Lehrveranstaltung ist in mindestens einem zugeordneten Curriculum Teil der STEOP.

2021S, VO, 1.5h, 3.0EC
TUWEL

Merkmale

  • Semesterwochenstunden: 1.5
  • ECTS: 3.0
  • Typ: VO Vorlesung
  • Format der Abhaltung: Online

Lernergebnisse

Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage, die komplexen Problemstellungen der Siedlungsentwicklung und des Naturgefahrenmanagements in alpinen Räumen zu verstehen und beispielhaft Lösungsansätze kritisch zur prüfen.

Inhalt der Lehrveranstaltung

Naturgefahren - Katastrophenprävention
Management von Naturgefahren
Siedlungsentwicklung und Naturgefahren
Klima und Bebauung
Topographie und Bebauung
Siedlungsformen - historische Entwicklung
Neue Bauformen im alpinen Raum
Internationale Beispiele

Methoden

Mündliche Vermittlung des relevanten Wissens an Hand von praxisnahmen Beispielen und kritischer Dialog

Prüfungsmodus

Schriftlich

Vortragende Personen

Institut

LVA Termine

TagZeitDatumOrtBeschreibung
Mi.13:00 - 14:0003.03.2021 GoToMeeting (LIVE)Auftaktveranstaltung
Mi.12:00 - 15:0014.04.2021 https://global.gotomeeting.com/join/809900189 (LIVE)Vorlesung
Mi.12:00 - 14:0021.04.2021 https://global.gotomeeting.com/join/809900189 (LIVE)Vorlesung
Mi.12:00 - 14:0028.04.2021 https://global.gotomeeting.com/join/809900189 (LIVE)Vorlesung
Mi.12:00 - 15:0005.05.2021 https://global.gotomeeting.com/join/809900189 (LIVE)Vorlesung
Mi.12:00 - 15:0012.05.2021 https://global.gotomeeting.com/join/809900189 (LIVE)Vorlesung
Mi.12:00 - 15:0019.05.2021 https://tuwien.zoom.us/j/99621998434 (LIVE)Naturgefahrenmanagement und Raumordnung
Mi.12:00 - 15:0002.06.2021 https://tuwien.zoom.us/j/99621998434 (LIVE)Naturgefahrenmanagement/Zweitwohnsitze

Leistungsnachweis

Abmeldung von Prüfungen

§ 18a. (1) Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der Prüferin/beim Prüfer oder bei der Studiendekanin/beim Studiendekan von der Prüfung abzumelden.

(2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist die Studiendekanin/der Studiendekan auf Vorschlag der Prüferin/des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum von acht Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Diese ordnungsrechtliche Frist beginnt mit dem Prüfungstag, an dem die/der Studierende trotz aufrechter Anmeldung ohne vorherige Abmeldung nicht erschienen ist. Die betroffenen Studierenden sind von der Sperre auf geeignete Weise zu informieren.

(3) Kann die/der Studierende nachweisen, dass sie/er durch einen triftigen Grund (zB. Unfall) oder einen anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben.

 

 

LVA-Anmeldung

Von Bis Abmeldung bis
15.02.2021 09:00 01.03.2021 23:59 01.03.2021 23:59

Curricula

StudienkennzahlVerbindlichkeitSemesterAnm.Bed.Info
066 440 Raumplanung und Raumordnung Keine Angabe

Literatur

Es wird kein Skriptum zur Lehrveranstaltung angeboten.

Begleitende Lehrveranstaltungen

Sprache

Deutsch