Schriftlich - das Ablegen der Prüfung ist erst nach positiver Bewertung des praktischen Übungsteils möglich!
Ohne positiven Übungsteil werden ausnahmslos keine Zeugnisse ausgestellt.
Der Übungsteil und weitere Modalitäten werden in der VU bekannt gegeben.
Wichtig: Zur Prüfung dieser VU werden ausschließlich jene Studierenden zugelassen, die zu dieser VU im SS 2024 in TISS gültig angemeldet waren!
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Wir möchten Sie hiermit auf eine sehr wichtige Änderung in den Studienrechtlichen Bestimmungen der TU aufmerksam machen, die seit dem 05.02.2014 gelten:
Abmeldung von Prüfungen
§ 18a. (1) Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der Prüferin/beim Prüfer oder bei der Studiendekanin/beim Studiendekan von der Prüfung abzumelden.
(2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist die Studiendekanin/der Studiendekan auf Vorschlag der Prüferin/des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum von acht Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Diese ordnungsrechtliche Frist beginnt mit dem Prüfungstag, an dem die/der Studierende trotz aufrechter Anmeldung ohne vorherige Abmeldung nicht erschienen ist. Die betroffenen Studierenden sind von der Sperre auf geeignete Weise zu informieren.
(3) Kann die/der Studierende nachweisen, dass sie/er durch einen triftigen Grund (zB. Unfall) oder einen anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben.
Thomas Ratka; Roman Rauter; Clemens Völkl: Unternehmens- und Gesellschaftsrecht Band 1+2 (Manz Verlag)
STOFFABGRENZUNG
Band 1:
Kapitel 1: 1.1-1.6
ausgenommen: Kapitel 1.3.6 (Eintragungsverfahren)
Kapitel 2: 2.1-2.3
Band 2:
Kapitel 1: 1.1 bis 1.4
Kapitel 2: 2.1 - 2.2
Kapital 3: 3.1
PRÜFÜNGSFRAGEN AUSSCHLIESSLICH AUS DIESER STOFFABGRENZUNG