Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage einfache Rechtsfragen im unternehmensrechtlichen Kontext zu beantworten und rechtliche Rahmenbedingungen bei gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen überblicksweise einschätzen zu können.
Die StudentInnen erwerben angewandte Grundkenntnisse des Zivilrechts, verstehen rechtliche Auswirkungen wesentlicher Bestimmungen daraus und eignen sich die Fähigkeit an, rechtliche Konsequenzen abzuschätzen. Damit können sie Probleme des Bürgerlichen Rechts im Hinblick auf Vertragsabschluss und -abwicklung selbstständig erkennen und lösen.
Nach Absolvierung der LV sind die Studierenden in der Lage,
- die Grundzüge des allgemeinen Zivilrechts wiederzugeben
- einen Vertragsschluss zu beurteilen (wie kommt ein Vertrag zustande? Wie legt man einen Vertrag aus?)
- zu beurteilen, wann Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten bzw. wann diese nicht gelten
- die Möglichkeiten der rechtlichen Stellvertretung anzuwenden
- den Vorgang des Eigentumserwerbs zu kennen und die verschiedenen dinglichen Sicherheiten zu unterscheiden
- allgemeine Anfechtungsmöglichkeiten von Verträgen zu benennen und Konsequenzen abzuschätzen sowie zu interpretieren
- Probleme bei der Vertragserfüllung zu beschreiben und Konsequenzen abzuleiten (Verzug und Gewährleistung)
- Vertragstypen zu unterscheiden und vertragsgestalterisch tätig zu sein.
In der Vorlesung werden die Lerninhalte zunächst von der Vortragenden präsentiert und mit den Studierenden diskutiert. Anhand von Fällen werden die vermittelten Inhalte in Einzel- oder Gruppenarbeit auf konkrete Lebenssachverhalte angewandt. Dies dient der Wiederholung und Vertiefung des Stoffs, der Einübung strukturierter Darstellung rechtlicher Probleme sowie der Verknüpfung verschiedener Problemkreise.
Wir möchten Sie hiermit auf eine sehr wichtige Änderung in den Studienrechtlichen Bestimmung der TU aufmerksam machen die seit dem 05.02.2014 gelten:
Abmeldung von Prüfungen
§ 18a. (1) Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der Prüferin/beim Prüfer oder bei der Studiendekanin/beim Studiendekan von der Prüfung abzumelden.
(2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist die Studiendekanin/der Studiendekan auf Vorschlag der Prüferin/des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum von acht Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Diese ordnungsrechtliche Frist beginnt mit dem Prüfungstag, an dem die/der Studierende trotz aufrechter Anmeldung ohne vorherige Abmeldung nicht erschienen ist. Die betroffenen Studierenden sind von der Sperre auf geeignete Weise zu informieren.
(3) Kann die/der Studierende nachweisen, dass sie/er durch einen triftigen Grund (zB. Unfall) oder einen anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben
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Wichtig: Zur Prüfung dieser VO werden ausschließlich jene Studierenden zugelassen, die zu dieser VO im WS 2019 in TISS gültig angemeldet waren!