280.095 Boden- und Raumordnungsrecht II
Diese Lehrveranstaltung ist in allen zugeordneten Curricula Teil der STEOP.
Diese Lehrveranstaltung ist in mindestens einem zugeordneten Curriculum Teil der STEOP.

2019W, VO, 2.0h, 2.0EC

Merkmale

  • Semesterwochenstunden: 2.0
  • ECTS: 2.0
  • Typ: VO Vorlesung

Lernergebnisse

Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage - die rechtlichen Grundlagen im Planungs- und vor allem Baurecht zu erfassen und praxisnah anzuwenden; - die Zusammenhänge zwischen Planungs- und Baurecht sowie zwischen raumplanerischen Maßnahmen zu erkennen. - planungs- und baurechtliche Verfahrensschritte, deren Beteilige und deren spezifische Rechtsstellungen zu erkennen.

Inhalt der Lehrveranstaltung

Gemeinschaftsrechtliche und verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen des Raumordnungs- und Bodenrechts; Entwicklung des Planungs- und Bodenrechts; Rechtsquellen, Begriffe und Ziele sowie Regelungssystematik; Verhältnis zwischen nominellem und funktionellen Planungsrecht sowie die praktische Relevanz der "Querschnittsmaterie" Raumordnung; grundsätzliches Instrumentarium der räumlichen Planung und Bodennutzung; Ziele, Verfahren, Inhalte und Rechtswirkung des Flächenwidmungsplanes: Voraussetzungen für Planänderungen, Entschädigungsbestimmungen und Eigentumsbeschränkungen; baulandmobilisierende Maßnahmen.

Methoden

Ausführung von den geltenden Rechtsgrundlagen, insb. verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen, einfachgesetzliche Regelungen und spezifische Verordnungen, Aufzeigen von praxisnahen Fallbeispielen

Prüfungsmodus

Schriftlich

Vortragende Personen

Institut

LVA Termine

TagZeitDatumOrtBeschreibung
Di.09:00 - 11:0008.10.2019 - 28.01.2020Hörsaal W3 Vorlesung
Di.09:00 - 11:0008.10.2019 - 28.01.2020Hörsaal WEDV Übertragung aus HS W3
Di.09:00 - 10:3029.10.2019Hörsaal WEDV Übertragung aus HS W3
Di.09:00 - 10:3029.10.2019Hörsaal W3 Vorlesung
Boden- und Raumordnungsrecht II - Einzeltermine
TagDatumZeitOrtBeschreibung
Di.08.10.201909:00 - 11:00Hörsaal W3 Vorlesung
Di.08.10.201909:00 - 11:00Hörsaal WEDV Übertragung aus HS W3
Di.15.10.201909:00 - 11:00Hörsaal W3 Vorlesung
Di.15.10.201909:00 - 11:00Hörsaal WEDV Übertragung aus HS W3
Di.22.10.201909:00 - 11:00Hörsaal W3 Vorlesung
Di.22.10.201909:00 - 11:00Hörsaal WEDV Übertragung aus HS W3
Di.29.10.201909:00 - 10:30Hörsaal WEDV Übertragung aus HS W3
Di.29.10.201909:00 - 10:30Hörsaal W3 Vorlesung
Di.29.10.201909:00 - 11:00Hörsaal WEDV Übertragung aus HS W3
Di.05.11.201909:00 - 11:00Hörsaal W3 Vorlesung
Di.05.11.201909:00 - 11:00Hörsaal WEDV Übertragung aus HS W3
Di.12.11.201909:00 - 11:00Hörsaal W3 Vorlesung
Di.12.11.201909:00 - 11:00Hörsaal WEDV Übertragung aus HS W3
Di.19.11.201909:00 - 11:00Hörsaal W3 Vorlesung
Di.19.11.201909:00 - 11:00Hörsaal WEDV Übertragung aus HS W3
Di.26.11.201909:00 - 11:00Hörsaal W3 Vorlesung
Di.26.11.201909:00 - 11:00Hörsaal WEDV Übertragung aus HS W3
Di.03.12.201909:00 - 11:00Hörsaal W3 Vorlesung
Di.03.12.201909:00 - 11:00Hörsaal WEDV Übertragung aus HS W3
Di.10.12.201909:00 - 11:00Hörsaal W3 Vorlesung

Leistungsnachweis

Schriftliche Prüfung (KEINE MC-PRFÜFUNG)

Wir möchten Sie hiermit auf eine sehr wichtige Änderung in den Studienrechtlichen Bestimmung der TU aufmerksam machen die seit dem 05.02.2014 gelten:

Abmeldung von Prüfungen

§ 18a. (1) Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der Prüferin/beim Prüfer oder bei der Studiendekanin/beim Studiendekan von der Prüfung abzumelden.

(2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist die Studiendekanin/der Studiendekan auf Vorschlag der Prüferin/des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum von acht Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Diese ordnungsrechtliche Frist beginnt mit dem Prüfungstag, an dem die/der Studierende trotz aufrechter Anmeldung ohne vorherige Abmeldung nicht erschienen ist. Die betroffenen Studierenden sind von der Sperre auf geeignete Weise zu informieren.

(3) Kann die/der Studierende nachweisen, dass sie/er durch einen triftigen Grund (zB. Unfall) oder einen anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben. 


LVA-Anmeldung

Von Bis Abmeldung bis
09.09.2019 23:59 22.10.2019 23:59 22.10.2019 23:59

Curricula

StudienkennzahlVerbindlichkeitSemesterAnm.Bed.Info
033 240 Raumplanung und Raumordnung Pflichtfach3. SemesterSTEOP
Lehrveranstaltung erfordert die Erfüllung der Studieneingangs- und Orientierungsphase STEOP

Literatur

Es wird kein Skriptum zur Lehrveranstaltung angeboten.

Vorausgehende Lehrveranstaltungen

Sprache

Deutsch