Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage, sich im österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht, sowie in den relevanten Bezügen zum EU-Recht zu orientieren und verfügen über solide Grundkenntnisse im bezeichneten Rechtsgebiet.
Einführung in die Grundlagen des Rechts - Einichtungen und Aufgaben des Staates - Grundprinzipien des Verfassungsrechts - Staatsorganisationsrecht - Wahlen und Gesetzgebung - Grundrechte - Organe und Aufgaben der Verwaltung - Handlungsformen der Verwaltung - Verwaltungsverfahrensrecht und Rechtschutz - Einblicke in ausgewählte spezielle Verwaltungsrechtsgebiete (Anlagen- und Baurecht) - Grundzüge des Unionsrechts
ab 03.05.2023, 11.00 Uhr: Selbsteinschreibung für den TUWEL-KURS aktiviert.
Sie können sich somit selbst für den TUWEL-Kurs einschreiben um auf die LVA-Unterlagen zuzugreifen.
Die LVA wird hybrid abgehalten. Das bedeutet, dass die LVA Einheiten grundsätzlich in Präsenz stattfinden und durch Unterlagen (Folien, Videoaufzeichnungen, weiterführende Materialien) und Aufgaben (zB Wiederholungsübungen) im TUWEL Kurs unterstützt werden. Sollte es die pandemische Situation erforderlich machen, wird auf den Online-Modus (=Abhaltung der LVAs über Zoom) umgestellt.
Die LVA wird in Präsenz abgehalten, und via LectureTube gestreamt (LIVE - keine Aufzeichnung!).
Wichtige Änderung der Studienrechtlichen Bestimmungen der Satzung der TU Wien, in Kraft seit 05.02.2014, betreffend die Abmeldung von Prüfungen:
§ 18 (1) Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag schriftlich (zB. E- Mail) oder elektronisch bei der Prüfer_in von der Prüfung abzumelden, bei kommissionellen (Abschluss)Prüfungen bei dem_der Studiendekan_in
(2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist der_die Studiendekan_in auf Vorschlag der Prüferin_des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für den folgenden Prüfungstermin von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Die betroffenen Studierenden sind von der Sperre auf geeig- nete Weise zu informieren.
(3) Kann der_die Studierende nachweisen, dass er_sie durch einen wichtigen Grund (zB. Unfall) oder einen ande- ren besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben.
seit 03.05.2023, 11.00 Uhr: Selbsteinschreibung zum TUWEL-Kurs aktiv!
Bitte schreiben Sie sich in den TUWEL-Kurs ein, damit Sie auf die LVA-Unterlagen zugreifen können (dafür benötigen Sie KEINE nachträgliche LVA-Anmeldung im TISS).