Einführung in die Grundlagen des Rechtes - Elemente und Aufgaben des Staates - Grundbausteine des Verfassungsrechtes - Organe und Aufgaben der Verwaltung - Grundrechte und Menschenrechte - Handlungsformen und Maßnahmen der Verwaltung - Verwaltungsverfahren - spezielle Verwaltungsrechtsgebiete - Einführung in das Technikrecht - Grundzüge des Völkerrechtes und Europarechtes.
LVA wird nicht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien angerechnet!!
Nach den uns zur Verfügung stehenden Informationen werden die Vorlesungsprüfung aus Verfassungs- und Verwaltungrecht sowie die Prüfung betreffend die Übung aus Verfassungs- und Verwaltungsrecht mangels Gleichwertigkeit mit den vergleichbaren Lehrveranstaltungen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien NICHT ANERKANNT. Wir haben Sie (Studium Rechtswissenschaften - Studienkennzahl 101) von den Lehrveranstaltungen u. Prüfung von Professor Haslinger / Prof. Zehetner wieder abgemeldet, um Ihnen erstens einen unnötigen Aufwand und Enttäuschungen zu ersparen und um zweitens die vorhandenen Plätze jenen Studierenden zu sichern, die im Rahmen ihrer Studien an der Technischen Universität Wien diese Lehrveranstaltungen als Pflichtfächer zu absolvieren haben.
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KEINE SOFTSKILL / TRANSFERABLESKILL LEHRVERANSTALTUNG
NO SOFTSKILL / TRANSFERABLESKILL LECTURE
Prüfung: schriftlich
Prüfung bei Prof. Zehetner: schriftlich (KEINE MC-PRÜFUNG)!
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Wir möchten Sie hiermit auf eine sehr wichtige Änderung in den Studienrechtlichen Bestimmung der TU aufmerksam machen die seit dem 05.02.2014 gelten:
Abmeldung von Prüfungen
§ 18a. (1) Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der Prüferin/beim Prüfer oder bei der Studiendekanin/beim Studiendekan von der Prüfung abzumelden.
(2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist die Studiendekanin/der Studiendekan auf Vorschlag der Prüferin/des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum von acht Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Diese ordnungsrechtliche Frist beginnt mit dem Prüfungstag, an dem die/der Studierende trotz aufrechter Anmeldung ohne vorherige Abmeldung nicht erschienen ist. Die betroffenen Studierenden sind von der Sperre auf geeignete Weise zu informieren.
(3) Kann die/der Studierende nachweisen, dass sie/er durch einen triftigen Grund (zB. Unfall) oder einen anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben.
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LVA wird nicht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien angerechnet!!
Nach den uns zur Verfügung stehenden Informationen werden die Vorlesungsprüfung aus Verfassungs- und Verwaltungrecht sowie die Prüfung betreffend die Übung aus Verfassungs- und Verwaltungsrecht mangels Gleichwertigkeit mit den vergleichbaren Lehrveranstaltungen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien NICHT ANERKANNT. Wir haben Sie (Studium Rechtswissenschaften - Studienkennzahl 101) von den Lehrveranstaltungen u. Prüfung von Professor Haslinger / Prof. Zehetner wieder abgemeldet, um Ihnen erstens einen unnötigen Aufwand und Enttäuschungen zu ersparen und um zweitens die vorhandenen Plätze jenen Studierenden zu sichern, die im Rahmen ihrer Studien an der Technischen Universität Wien diese Lehrveranstaltungen als Pflichtfächer zu absolvieren haben.
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Wichtig: Zur Prüfung dieser VO werden ausschließlich jene Studierenden zugelassen, die zu dieser VO im SS 2019 in TISS gültig angemeldet waren!
Stolzlechner, Harald: Einführung in das öffentliche Recht; (6. Auflage, 2013) ISBN 978-3-214-06537-9; Verlag Manz