Einführung in die Grundlagen des Rechts - Elemente und Aufgaben des Staates - Grundbausteine des Verfassungsrechts - Organe und Aufgaben der Verwaltung - Grundrechte - Handlungsformen und Maßnahmen der Verwaltung - Verwaltungsverfahren - Einblicke in ausgewählte spezielle Verwaltungsrechtsgebiete - Grundzüge des Völkerrechts und Europarechts usw..
KEINE SOFTSKILL / TRANSFERABLESKILL LEHRVERANSTALTUNG
NO SOFTSKILL / TRANSFERABLESKILL LECTURE
Wichtige Änderung der Studienrechtlichen Bestimmungen der Satzung der TU Wien, in Kraft seit 05.02.2014, betreffend die Abmeldung von Prüfungen:
§ 18a. (1) Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der Prüferin/beim Prüfer oder bei der Studiendekanin/beim Studiendekan von der Prüfung abzumelden.
(2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist die Studiendekanin/der Studiendekan auf Vorschlag der Prüferin/des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum von acht Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Diese ordnungsrechtliche Frist beginnt mit dem Prüfungstag, an dem die/der Studierende trotz aufrechter Anmeldung ohne vorherige Abmeldung nicht erschienen ist. Die betroffenen Studierenden sind von der Sperre auf geeignete Weise zu informieren.
(3) Kann die/der Studierende nachweisen, dass sie/er durch einen triftigen Grund (zB. Unfall) oder einen anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben.