Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage, Rechtsfragen zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht speziell mit Fokus auf das Umwelt-, Bau- und Planungsrecht einordnen und einschätzen zu können. Sie haben die zentralen Rechtsquellen (Verfassungsnormen, Gesetze, Verordnungen, Bescheide, ...) kennengelernt und sind in der Lage, sich mit rechtlichen Argumenten auseinanderzusetzen. Sie können darüber hinaus mit Online-Rechtsinformationstools kompetent umgehen.
Es werden aktuelle und umstrittene Rechtsfragen im Bereich des Verfassungs- und Verwaltungsrechts mit Fokus auf das Umwelt-, Planungs- und Baurecht gemeinsam erörtert. Als Ausgangspunkt für die Diskussion dienen Abschnitte aus Gesetzestexten, Verordnungen, Bescheiden, sowie Erkenntnisse von Höchstgerichten, Zeitungsartikel oder rechtswissenschaftliche Artikel.
Rechtsinformationsrecherche online. Selbstständige Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Rechtsquellen (Gesetzestexten, Verordnungen, Bescheid, Gerichtserkenntnissen) und mit rechtswissenschaftlichen Texten, mit Fokus auf den Bereich des Planungs-, Bau- und Umweltrechts. Üben der rechtlichen Einordnung und des Lösens von Sachverhalten in Präsenzmeetings und Blended Learning-Kurs (TUWEL) mit Onlineaufgaben.
Mündliche Mitarbeit in den LVA-Einheiten (25%), Gruppenarbeit und Gruppendiskussion (25%), Abgabe Positionspapier (10%), schriftliche Klausur (40%)
via TISS
Die UE Verfassungs- und Verwaltungsrecht (265.980) wird NICHT für die Ziviltechnikerprüfung angerechnet / anerkannt!