Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage, einfache Sachverhalte aus dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht selbständig juristisch einzuschätzen und unter Anwendung von Gesetzestexten und Judikaten von Höchstgerichten sowie juristischer Auslegungsmethodik zu lösen.
In Anlehnung an die zugrundeliegende VO Verfassungs- und Verwaltungsrecht werden Sachverhalte aus den nachfolgenden Bereichen bearbeitet: Definition und Funktionen von Recht; Staat und Verfassung; Grundprinzipien der österreichischen Verfassung; Staatsgewalten und Staatsorganisation; Wahlen und Gesetzgebung; Grundrechte; Organisation, Aufgaben und Handlungsformen der Verwaltung; Grundzüge des Unionsrechts: Entwicklung, Organe, Kompetenzen, Rechtsakte, Binnenmarkt; Besonderes Verwaltungsrecht: Raumordnungs-, Bau- und Anlagenrecht; Verfahrensrecht und Rechtsschutz
Online-Übungen in Form von Fallbeispielen, welche von den Studierenden zunächst selbständig zu bearbeiten sind. In der LV-Einheit wird die Falllösung gemeinsam besprochen unter Nutzung von online-Recherche tools und Gesetzestexten. Diskussion von Judikaten von Höchstgerichten.
Schriftliche Klausur (rechtliche Einschätzung und Lösung) eines Fallbeispiels. Es wird besonderer Wert auf Struktur der Argumentation gelegt. Mitarbeit bei den LV-Einheiten.
TISS