265.727 Sachverständigenrecht
Diese Lehrveranstaltung ist in allen zugeordneten Curricula Teil der STEOP.
Diese Lehrveranstaltung ist in mindestens einem zugeordneten Curriculum Teil der STEOP.

2020S, VO, 2.0h, 3.0EC
TUWEL

Merkmale

  • Semesterwochenstunden: 2.0
  • ECTS: 3.0
  • Typ: VO Vorlesung

Lernergebnisse

Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage, die verschiedenen Typen von Sachverständigen zu unterscheiden, deren Rechte und Pflichten - abhängig vom jeweiligem Rechtsgebiet – zu definieren sowie die wesentlichen Anforderungen an ein Gutachten darzustellen

Inhalt der Lehrveranstaltung

Definition und Unterscheidung der unterschiedlichen Sachverständigentypen u.a. in Amtssachverständige, nichtamtliche Sachverständige, Privatgutachter, Schiedsgutachter sowie in allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige. Behandlung der Fragen zur Sachverständigentätigkeit in den Rechtsgebieten Öffentliches Recht, Privatrecht und Strafrecht. Überblick über Rechte und Pflichten der Sachverständigen u.a. im Zusammenhang mit Standesregeln, Honorarrecht, Korruption und Urheberrecht

Methoden

Einführung in das Privatrecht, Öffentliche Recht und Strafrecht; Einblick in das behördliche und gerichtliche Verfahren; Repetitorium und Zusammenfassung der jeweils vorhergehenden Einheit, Erklärung der Rechtslage anhand von Fallbeispielen

Prüfungsmodus

Schriftlich

Weitere Informationen

 Liebe Studierende!

Es wird eine schriftliche online-Prüfung per GoToMeeting (geplant) abgehalten. Die Zugangsdaten werden in TUWEL bekanntgegeben. Sie werden einen Tag vor der Prüfung in Gruppen eingeteilt. Die Prüfungsangabe wird im TUWEL zur Verfügung gestellt. Zusätzlich finden Sie jetzt schon auf TUWEL eine eidesstattliche Erklärung zum Download, die Sie ebenfalls gemeinsam mit Ihrer Prüfungsarbeit abzugeben haben.

Es geht um die Beantwortung von offenen Fragen (kein multiple-choice).

Prüfungsstoff sind die VO-Unterlagen.

Bis zu 24 Fragen, bestehend aus Lernfragen und Fallbeispielen.

Die Beantwortung mit JA oder NEIN gilt nicht als Begründung und kann daher nicht gewertet werden.

Es wird keine Berechnung von Gebühren gefordert.

Keine Wiedergabe von gerichtlichen Instanzenzügen und die Zuordnung von örtlichen oder sachlichen Zuständigkeiten gem. dem Verfahrensrecht.

Keine wörtliche Wiedergabe von Gesetzen gefordert - es muss jedoch bei Frage nach dem maßgebenden Paragraphen dieser genannt und dessen Inhalt richtig zugeordnet werden können.

Bitte stellen Sie grundsätzlich Folgendes sicher:

  • Ihr Internetzugang ist gemeinhin stabil.
  • Der_die Studierende hat einen Prüfungsraum, den er_sie zur Prüfung allein nutzt.
  • Der_die Studierende stellt im Rahmen seiner_ihrer Möglichkeiten sicher, dass keine Störungen (Telefon/Besuche etc.) während der Prüfungsdauer auftreten.
  • Der_die Studierende hat ein Erstgerät (mit Lautsprecher, Kamera, Mikrophon) und auch ein Zweitgerät (Laptop oder PC) -beide internetfähig
  • Hilfreiche und kostenfreie Scanner Apps sind Adobe Scan oder Office Lens.

Dauer 1:45 = Prüfungszeit

Beginn pünktlich 17:30! Wir werden den online_meetingroom schon 10 Minuten vorher öffnen.

In den ersten 5 Minuten erfolgt die Identitätsfeststellung. Sie werden laut Anmeldeliste aufgerufen. Zur Identitätsprüfung müssen Sie Ihren Studierendenausweis oder einen amtlichen Lichtbildausweis vor die Kamera halten und bewegen.

Timing:

Ab 17:35 steht Ihnen die Prüfungsangabe zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie 1:45 Zeit – also bis 19:20 (Prüfungsende), die Prüfung zu absolvieren. Nach Ende der Prüfungszeit haben Sie längstens 10 min Zeit (19:30), die Prüfungsarbeiten umgewandelt in ein pdf, gescannt sowie die eigenhändig unterschriebene eidesstattliche Erklärung abzugeben.

 

 

Bearbeitung der Prüfungsangabe

Die Prüfungsfragen können direkt in dem zur Verfügung gestellten Dokument = Prüfungsangabe eingearbeitet werden. Sie können dies aber auch in einem gesonderten Dokument auf Papier tun. Bitte auf den Blättern bei der Beantwortung die entsprechende Nummer laut Prüfungsangabe (zB Antwort Frage 1) anführen sowie Matrikelnummer, Studienkennzahl und Abgabezeit.

Es wäre gut, wenn Sie Ihre Studienkennzahl kennen, bei Nichtwissen ist dies aber kein Nachteil für Ihre Beurteilung.

Technischer Ablauf/Kameraeinstellung

  1. Das Erstgerät dient zur Teilnahme am online-meeting und zur Prüfungsaufsicht
  2. Das Zweitgerät dient zum Erhalt und Abgabe der Prüfungsangabe via TUWEL bzw E-Mail
  3. Die Webcam ihres Erstgeräts (Meeting-tool) muss so ausgerichtet sein, dass der Bildschirm des Zweitgeräts, Sie und Ihr Schreibtisch zu sehen ist.

Bitte sehe Sie auch die unter colab zur Verfügung gestellten Anleitungen good practice für online-Prüfungen

https://colab.tuwien.ac.at/pages/viewpage.action?pageId=11634937

Was ist erlaubt und was nicht?

Während der Prüfung dürfen nur der Studierendenausweis bzw. amtlicher Lichtbildausweis auf dem Schreibtisch liegen. Gegenstände, wie Getränke oder Büromaterial (unbeschriebene Blätter) sind erlaubt.

Nicht erlaubt sind insbesondere die VO-Unterlagen, selbstgefertigte Dokumente, Checklisten etc., Bücher, Gesetzestexte, Kopfhörer, Smartphones und -watches, Notebooks, oder Tablets, die nicht für die Durchführung der Prüfung genutzt werden.

Abgabe

Sie müssen die beschriebenen Blätter vollständig sowie die unterfertigte eidesstattliche Erklärung innerhalb der vorgegebenen Zeit gescannt bzw in pdf gewandelt über TUWEL hochgeladen haben. Sollte dies nicht funktionieren, bitte alles per E-Mail an mich (elke.sagmeister@tuwien.ac.at) schicken.

Ihre Arbeit sowie die eidesstattliche Erklärung muss um 19:20 beendet sein und innerhalb der angegebenen 10 Minuten (19:30) in TUWEL hochgeladen werden bzw. in meinem Postfach einlangen.

Wollen Sie vor Ende der Prüfungszeit abgeben, schreiben Sie bitte Ihren Namen und die Abgabezeit auf Ihre Prüfungsarbeit und in den Chat. Die Abgabe ist nur einmal möglich!

Bei technischen Problemen

Sollte es während der Prüfung oder bei der Abgabe technische Probleme geben, bitte dies an mich per E-Mail sofort melden (elke.sagmeister@tuwien.ac.at) und entsprechend dokumentieren (zB durch Abfotografieren, Video). Andernfalls gilt dies als Antritt.

 

Vortragende Personen

Institut

Leistungsnachweis

schriftlich

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Wir möchten Sie hiermit auf eine sehr wichtige Änderung in den Studienrechtlichen Bestimmung der TU aufmerksam machen die seit dem 05.02.2014 gelten:

Abmeldung von Prüfungen

§ 18a. (1) Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der Prüferin/beim Prüfer oder bei der Studiendekanin/beim Studiendekan von der Prüfung abzumelden.

(2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist die Studiendekanin/der Studiendekan auf Vorschlag der Prüferin/des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum von acht Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Diese ordnungsrechtliche Frist beginnt mit dem Prüfungstag, an dem die/der Studierende trotz aufrechter Anmeldung ohne vorherige Abmeldung nicht erschienen ist. Die betroffenen Studierenden sind von der Sperre auf geeignete Weise zu informieren.

(3) Kann die/der Studierende nachweisen, dass sie/er durch einen triftigen Grund (zB. Unfall) oder einen anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben.

Prüfungen

TagZeitDatumOrtPrüfungsmodusAnmeldefristAnmeldungPrüfung
Do.17:00 - 19:0013.06.2024HS 17 Friedrich Hartmann - ARCH schriftlich20.05.2024 10:00 - 10.06.2024 23:59in TISS2. Folgeprüfungstermin (PRÄSENZ)

LVA-Anmeldung

Von Bis Abmeldung bis
17.02.2020 00:01 01.06.2020 23:59 01.06.2020 23:59

Anmeldemodalitäten

über TISS 

Curricula

Literatur

Die Vorlesungsunterlagen werden nach jeder Einheit im TISS den im SS 2020 zur Vorlesung angemeldeten Studierenden zum Download zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um kein Skript! Die Unterlagen können als Lernunterlage verwendet werden.

Nicht angemeldete Studierende haben die Möglichkeit, ein E-mail an silvia.manhart@tuwien.ac.at zu senden.

Empfohlene Literatur

  • Attlmayr/Walzel von Wiesentreu, Sachverständigenrecht2 (2015)
  • Elhenicky/Mayer/Stuefer, Der Sachverständige im Gerichts und Verwaltungsverfahren – Eine praktische Einführung (2014)
  • Grünner, Sachverständigenrecht (2018)
  • Krammer/Schmidt/Guggenbichler, SDG - GebAG Sachverständigen- und Dolmetschergesetz Gebührenanspruchsgesetz
  • Krammer/Schiller/Schmidt/Tanczos, Sachverständige und ihre Gutachten (2019)
  • Zeitschrift für Sachverständigenrecht
  • Dokalik/Weber, Das Recht der Sachverständigen und Dolmetscher (2017)

 

Vorkenntnisse

Grundbegriffe des Verwaltungs-, Privat- und Strafrechts

Sprache

Deutsch