Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage, die Grundstrukturen, Funktionen und Ziele des Umweltschutzrechts zu beschreiben, umweltrechtliche Probleme zu erkennen und diese systematisch einzuordnen.
Einführung in die Grundlagen des Umweltrechts - Umweltverfassungsrecht (Kompetenzgrundlagen, Grundrechtsschutz, Umweltrecht als Aufgabe des Staates) - EU-Umweltrecht - Grundzüge des Umweltvölkerrechts - Strategische Umweltprüfung - Umweltverträglichkeitsprüfung - Behandlung einzelner Rechtsgebiete - Abfallwirtschaftsrecht - Wasserrecht - Naturschutzrecht - Klimaschutz nach dem Übereinkommen von Paris - Emissionshandel