Sprechstunde: nach Voranmeldung per Mail
HINWEIS FÜRS STUDIUM RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG (E240):
In Kombination mit der Lehrveranstaltung "265.079 Öffentlisches Europäisches und Österreichisches Wirtschaftsrecht" gilt diese Lehrveranstaltung als Wahlfachmodul im Studium Raumplanung. (Wahlmodul 12: Themen der Raumplanung)
STOFFABGRENZUNG
Band 1:
Kapitel 1: 1.1-1.6
ausgenommen: Kapitel 1.3.6 (Eintragungsverfahren)
Kapitel 2: 2.1-2.3
Band 2:
Kapitel 1: 1.1 bis 1.4
Kapitel 2: 2.1 - 2.2
Kapital 3: 3.1
PRÜFÜNGSFRAGEN AUSSCHLIESSLICH AUS DIESER STOFFABGRENZUNG
schriftliche Prüfung - MULTIPLE CHOICE
Wir möchten Sie hiermit auf eine sehr wichtige Änderung in den Studienrechtlichen Bestimmung der TU aufmerksam machen die seit dem 05.02.2014 gelten:
Abmeldung von Prüfungen
§ 18a. (1) Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der Prüferin/beim Prüfer oder bei der Studiendekanin/beim Studiendekan von der Prüfung abzumelden.
(2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist die Studiendekanin/der Studiendekan auf Vorschlag der Prüferin/des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum von acht Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Diese ordnungsrechtliche Frist beginnt mit dem Prüfungstag, an dem die/der Studierende trotz aufrechter Anmeldung ohne vorherige Abmeldung nicht erschienen ist. Die betroffenen Studierenden sind von der Sperre auf geeignete Weise zu informieren.
(3) Kann die/der Studierende nachweisen, dass sie/er durch einen triftigen Grund (zB. Unfall) oder einen anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben.