Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage, räumliche Sachverhalte zu lesen, zu verstehen, neu zu denken und visuell zu vermitteln. Sie verfügen über kognitive und manuell-zeichnerische Grundlagen zur Darstellung realer und imaginärer Räume und können ihre Ideen visuell kommunizieren.
Hier erarbeiten Sie zentrale Grundkompetenzen für nachfolgende Lehrveranstaltungen und für die Praxis der Architekturplanung:
- Beobachten: Sie entdecken Eigenschaften von Objekt, Licht und Raum, indem Sie Beobachtungen genau aufzeichnen. Sie erfahren und reflektieren Maß- und Proportionsbeziehungen.
Dazu erhalten Sie praktische Tipps.
- Darstellen: Sie überwinden Probleme und typische Fehler bei der räumlichen Abbildung und treffen gute Entscheidungen zur wirkungsvollen Darstellung. Sie bewältigen die Komposition räumlicher Bilder im bewussten Umgang mit dem Bildausschnitt.
Dafür setzen Sie grafische Gestaltungsmittel gezielt ein und wählen geeignete Medien.
Räume, Objekte und Menschen werden von Ihnen in einer kräftigen visuellen Aussage präsentiert.
- Räumlich denken: Sie trainieren die Fähigkeit, dreidimensional im Raum zu denken
und lernen Ihre Gedanken zu Papier oder in ein anderes geeignetes Medium zu bringen
und auch dort weiter zu entwickeln.
- Ideen umsetzen: Schließlich werden Sie eigene Konzepte skizzieren, räumlich entwickeln und finishen. ...
Inhalte
- Elemente des Bildes: Bildformat, Linie, Fläche, Tonwert, Farbe, Position, Abmessungen, Proportionen im Bild usw.
- Eigenschaften des Bildes: Gesetze der Perspektive, Atmosphäre usw.
- Eigenschaften im Raum: räumliche Struktur, Dimensionen/Proportionen, Licht/Schatten, Oberfläche, usw.
- Analoge Medien und Techniken: Handzeichnung, Fotografie, Collage, Plakat, usw.
- Künstlerische und ästhetische Qualitäten
Lerninhalte betreuter Übungen
- Räumliches Zeichnen und Darstellen: Beobachtungsstudium von räumlichen Sachverhalten und deren perspektivischer Erscheinung, von Proportionen, Größen, Licht- und Schattenwirkungen, von Farben und Oberflächenstrukturen etc.
- Aktzeichnen: Beobachtungsstudium des menschlichen Körpers und seiner Beziehung zum umgebenden Raum.
- Projektarbeit: Hier entwickeln Sie eine Raumvision zu einem vorgegebenen Thema. Alle Übungseinheiten des Semesters münden aufbauend in eine eigenständig und sorgfältig auszuarbeitende, bildliche Freihanddarstellung.
Lerninhalte der Übungen, die selbsttätig zu erarbeiten sind (Selbststudium):
- Vertiefungsübungen: Wöchentlich gestellte Aufgaben zu Themen der perspektivischen Freihanddarstellung (ausführliche Online-Tutorials und wöchentlich angebotene Tutoriumsstunden helfen dabei)
- Projektarbeit: Das Finishing der Projektarbeit ist auf Basis der in den Übungenseinheiten entstandenen Vorarbeiten selbsttätig zu erarbeiten
- Skizzenbuch: Freihandzeichnen ist ein Grundmedium analytischer und gestalterischer Arbeit. Sie zeichnen auch in anderen Kontexten als "ZVS" (Zeichnen und Visuelle Sprachen).
An dieser LVA können ausschließlich regulär inskripierte, ordentliche Studierende der Studienrichtung Architektur teilnehmen, da nur eine begrenzte Anzahl an Übungsplätzen zur Verfügung steht!
Außerordentlichen Studierenden, Studierenden anderer Studienrichtungen, MitbelegerInnen sowie ERASMUS-Studierenden empfehlen wir daher, auf die LVA Nr. 264.124 "Beobachtendes Zeichnen 1", LVA Nr. 264.101 "Konstruktives räumliches Skizzieren 1" oder LVA Nr. 264.122 "Subjektive Räume/Raumutopien" auszuweichen.
LVA-Beginn und Einführung: Dienstag, 10. Oktober 2023, 11:00 Informatikhörsaal - Treitlstraße 3 Institutsgebäude DE
Die Vorlesung findet wöchentlich statt, analog im Hörsaal und als Zoom-Meeting (VO-Zoom-Aufzeichnungen werden auf TUWEL hochgeladen).
Die Übungen finden lt. Gruppeneinteilung entweder Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag am Nachmittag statt.
Die regelmäßige Teilnahme an den wöchentlich statt findenden Übungseinheiten (in Präsenz und/oder online) ist Voraussetzung für eine positive Beurteilung.
StudienanfängerInnen:
Mit der Anmeldung zum Orientierungskurs sind Sie automatisch auch für ZVS1 angemeldet.
Wichtig: Will man nur am Orientierungskurs (und nicht an ZVS1) teilnehmen, ist eine Abmeldung von ZVS1 per TISS bis 08.10.2023 23:00 Uhr unbedingt erforderlich!
WiederholerInnen + Höhersemestrige, die den Orientierungskurs schon absolviert haben: Eine Anmeldung zu den Übungsgruppen ist direkt und ausschließlich per TISS ab 04. Oktober 2023, 16:00 Uhr bis 09. Oktober 2022, 23:59 Uhr möglich und unbedingt erforderlich!
Alle, die sich fristgerecht angemeldet haben, bekommen einen Übungsplatz. Nachträgliche Anmeldung können nicht berücksichtigt werden!!!
Koordination und Rückfragen: Senior Scientist DI Dr.in techn. Renate Stuefer (renate.stuefer@tuwien.ac.at)
Die unten angegebenen Zulassungsbedingungen gelten nur für Höhersemestrige!
Die regelmäßige und durchgehende Anwesenheit und Ausarbeitung der Zeichenübungen vor Ort und zuhause ist Voraussetzung für eine positive Beurteilung! Die Anwesenheit wird per Anwesenheitslisten und Markierung auf den während der Übungseinheit erabeiteten Zeichenblätter (Stempel und/oder Lehrenden-Signatur) erfasst.
Zur Beurteilung werden alle Arbeiten des Semesters herangezogen: Übungszeichnungen, Vertiefungszeichnungen, Perspektive-Übungen, Skizzenbuch, Aktzeichnungen und Projektarbeit mit Vorstudien.
Beurteilt werden folgende Qualitäten:
- Beobachtung: Sensibilität, Genauigkeit und Relevanz der Wiedergabe
- Grafik der Darstellung: Bewusster Umgang mit Linien und Flächen, Licht/Schatten, Farben, Atmosphäre, Oberflächenwirkungen etc.
- Techniken und Medien: geeignete Wahl, Effektivität und handwerkliche Qualität
- Perspektive: sollte mindestens plausibel wirken.
- Bildkomposition: Bewusster Umgang mit der Einteilung der Bildfläche, Qualität des Resultats
- Kreativität, Originalität und Vitalität in der Umsetzung eigener Ideen
- Stetiger Entwicklungsprozess eines Konzepts, Schritt für Schritt, in vielen Varianten
Für eine positive Endnote müssen alle Teilleistungen positiv absolviert werden. Bei negativer Beurteilung des Zeichenteils muss das gesamte Semester wiederholt werden. Bei negativer Beurteilung der Projektarbeit oder der Vertiefungsübungen können diese Teilleistung nur in Absprache und mit Genehmigung der Betreuerin/des Betreuers bis spätestens zu Beginn des nächstfolgenden Semesters (1. März) neuerlich absolviert werden. Nach dieser Frist verfallen alle bereits positiv beurteilten Teilleistungen und es ist der gesamte Semesterinhalt (mit sämtlichen Teilleistungen) zu wiederholen.
Die bzw. der Studierende muss zumindest 1 Lehrveranstaltung(en) aus folgender LVA Liste positiv absolviert haben: