Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage, die in den Vorlesungsteilen der einzelnen Lehrveranstaltungen vermittelten Grundlagen zeitgemäßer digitaler Darstellungsmethodik in der Architektur zu verstehen und eigenständig umzusetzen. Die praktische Anwendung der theoretischen Grundkenntnisse digitaler Planungsprozesse mittels der marktführenden Softwarepakete versetzt die Studierenden in die Lage, architektonische Pläne lesen und verstehen zu können, diese in verschiedenen Detaillierungsgraden undDimensionen eigenständig zu erstellen, Plandarstellungen grafisch aufzubereiten sowie digitale Präsentationen anzufertigen.
Die VU Digitale Darstellungsmethoden 1 vermittelt anwendungsorientierte Grundkenntnisse der digitalen 2D- und 3D-Darstellung, um Aufgaben adäquater Komplexität im Bereich normgerechter, konstruktiver Plandarstellung unter Anwendung der erlernten Softwarepakete zu bearbeiten. Grundlegende Darstellungsmethodik vom Entwurf bis zur Einreichung, Förderung des Verständnisses von Maßen, Proportionen und Strukturen sowie deren Umsetzung, Darstellungssysteme bei objektorientierten CAADSystemen, Datenaustausch und Grundlagen des Building Information Modelling werden vermittelt.
Vorlesung:- Vermittlung anwendungsorientierter Grundkenntnisse im Bereich CAAD- Grundlegende Darstellungsmethodik vom Entwurf bis zur Einreichung- Förderung des Verständnisses von Maßen, Proportionen und Strukturen sowie deren Umsetzung- Darstellungssysteme bei objektorientierten CAAD-Systemen- Datenaustausch/Interoperabilität- Sinnvoller Einsatz von Ausgabemedien/Präsentationsmöglichkeiten
Übung (Anwesenheitspflicht!):- Umsetzung der in der Vorlesung vermittelten Grundlagen unter Anwendung marktführender Softwarepakete. Anwendung der verschiedenen Maßstabsebenen anhand ausgewählter Beispiele.- Block Grundlagen 2D- Block Grundlagen 3D- Block Architekturdarstellung/CAAD- Block Ausgabe Zu den einzelnen Einheiten werden kleinere verpflichtende Hausübungen von den Lehrbeauftragten ausgegeben. Im Semester fibnden auch 2 verpflichtende Mitarbeitsüberprüfungen statt - bei positiver Absolvierunb berechtigen diese zum Antritt zur Prüfung.
Prüfung:Hauptprüfungstermin: Präsenzprüfung 01/02. Juli 2022 ab 09:00 in den Räumen des Archlabs.
Beginn der Vorlesung: Montag, 07.03.2022 11:00, zoom - link in TUWELStudierende mit Vorkenntnissen von Revit/Archicad (Hochbau-HTL-Abschluss) melden sich nach der ersten Vorlesung bei Fr. DI Swoboda.
Aufgrund der momentanen Situation und der Schließung der TU wird die Lehrveranstaltung zum Teil auf eigens erstellte Unterrichtsmaterialein, Videos und zusätzliche Online-Tutorials umgestellt.Die ansonsten geplanten Sprechstunden und Einzelbetreuungen der Gruppen werden nach Vorgaben des Rektorats mittels distance-learning Tools abgehalten.Die Prüfung ist im Moment noch für Juli geplant, es kann aber auch sein, dass sie auf September gelegt werden muss.Die Studierenden werden via TISS und TUWEL informiert und auf dem Laufenden gehalten.
Vorlesungsprüfung sowie Prüfung des Übungsteiles, Nachweis der Zwischenabgaben, vorangekündigte Zwischentests in den Übungen.Bei den Übungen herrscht Anwesenheitspflicht!
Wir möchten Sie hiermit auf eine sehr wichtige Änderung in den Studienrechtlichen Bestimmung der TU aufmerksam machen die seit dem 05.02.2014 gelten:
§ 18a. (1) Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der Prüferin/beim Prüfer oder bei der Studiendekanin/beim Studiendekan von der Prüfung abzumelden.
(2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist die Studiendekanin/der Studiendekan auf Vorschlag der Prüferin/des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum von acht Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Diese ordnungsrechtliche Frist beginnt mit dem Prüfungstag, an dem die/der Studierende trotz aufrechter Anmeldung ohne vorherige Abmeldung nicht erschienen ist. Die betroffenen Studierenden sind von der Sperre auf geeignete Weise zu informieren.
(3) Kann die/der Studierende nachweisen, dass sie/er durch einen triftigen Grund (zB. Unfall) oder einen anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben.
Die Anmeldung erfolgt über die LVA Gesmatanmeldung für die VUs des zweiten Semesters!
VU Darstellende GeometrieVerpflichtende Voraussetzungen: STEOP, VO Hochbau 1