fundamentals in architecture and representation - CAAD
Die Lehrveranstaltung beschäftigt sich mit den Grundlagen der Architekturdarstellung. In der Vorlesung werden Konzepte, praxisbezogene Beispiele sowie technische und normgerechte Darstellungsmethoden gezeigt. In der dazugehörigen Übung haben die Studierenden die Chance, die wichtigsten Grundlagen mit Hilfe eines CAD-Programmes anzuwenden, als auch anhand eines ausführlichen Beispiels verschiedene Plandarstellungen kennenzulernen.
- Vermittlung anwendungsorientierter Grundkenntnisse im Bereich CAAD - Grundlegende Darstellungsmethodik vom Entwurf bis zur Einreichung - Förderung des Verständnisses von Maßen, Proportionen und Strukturen sowie deren Umsetzung - Darstellungssysteme bei objektorientierten CAAD-Systemen - Datenaustausch/Interoperabilität - Sinnvoller Einsatz von Ausgabemedien/Präsentationsmöglichkeiten
- Block Grundlagen 2D - Block Grundlagen 3D - Block Architekturdarstellung/CAAD - Block Ausgabe
Zu den einzelnen Einheiten werden kleinere verpflichtende Hausübungen von den Lehrbeauftragten ausgegeben.
Hauptprüfungstermin: 28. Juni 2019 ab 09:00 in den Räumen des Archlabs.
Beginn der Vorlesung: Montag, 04.03. 2019:, Informatikhörsaal, Treitlstrasse 3, Untergeschoß
Studierende mit Vorkenntnissen von Revit/Archicad (Hochbau-HTL-Abschluss) melden sich nach der ersten Vorlesung bei Fr. DI Swoboda.
INFORMATIONEN ZUR ANMELDUNG
Anmeldung für Studierende für den gesamten Grundkurs:
Bitte melden Sie sich ausschließlich bei der LVA 259.250 GESAMTANMELDUNG Grundkurs Architektur und Konstruktion in den Gruppen A1-E20 an.
Nach Anmeldeschluss wird diese Einteilung folgende LVAS übernommen:253.735 VU Grundkurs Architektur und Konstruktion - Hochbau254.040 VU Grundkurs Architektur und Konstruktion - Tragwerkslehre259.266 VU Grundkurs Architektur und Konstruktion - CAAD 1258.007 VU Zeichnen und visuelle Sprachen 2 übernommen. Somit ist gewährleistet, dass Sie für alle Kurse in derselben Gruppe sind und sich Ihre Kurszeiten nicht überschneiden.
DIE ANMELDUNG STARTET AM 18.02.2019 UM 08:00 UND ENDET AM 24.02.2019 UM 23:30Zulassungsbedingungen:Studierende, die ab WS 13 begonnen haben, benötigen im Rahmen der STEOP 18 ECTS-Punkte.Studierende, die vor dem WS 13 begonnen haben, benötigen die LVAs Orientierungskurs, Gegenwartsarchitektur, Hochbau-Einführung und Zeichnen und Visuelle Sprachen 1.Probleme bei der Anmeldung:Wenn Sie sich nicht selbständig anmelden können, überprüfen Sie zuerst, ob Sie alle Zulassungsbedingungen erfüllen:- kontrollieren Sie in diesem Fall, ob Sie alle STEOP-Voraussetzungen absolviert haben bzw.- ob Ihnen wirklich alle Teile der oben angeführten LVAs fehlen.Nur wenn dies der Fall ist und Sie sich nicht anmelden können, dann senden Sie Ihr Sammelzeugnis an Herrn Emanuel Leirich leirich@iemar.tuwien.ac.at und suchen Sie sich eine Gruppe aus, in der noch freie Plätze vorhanden sind (es gibt keine Wartelisten bei den Gruppen).Anmeldung für Studierende, die nur Teile des Grundkurses benötigen (z. B. einzelne Fächer wiederholen müssen):Diese melden sich ausschließlich bei der entsprechenden LVA in die davor vorgesehenen Gruppen an bzw. wenden sich je nach Anmeldemodalitäten der einzelnen Abteilungen an die zuständigen Personen (siehe TISS-Seiten der einzelnen Lehrveranstaltungen). Je nach Kapazitäten werden Sie nach Anmeldeschluss auf bestehende Gruppen oder in neu geschaffene Gruppen aufgeteilt.
WIEDERHOLER bzw. STUDIERENDE, DENEN DER GRUNDKURSTEIL CAAD1 FEHLT, MELDEN SICH AM DONNERSTAG, DEN 28.02. 2019 UM 10h00 AM INSTITUT!!!!
Studierende mit Vorkenntnissen von revit/Archicad (Hochbau-HTL-Abschluss) melden sich nach der ersten Vorlesung bei Fr. DI Swoboda
Stundenplan gesamter Grundkurs Architektur + Konstruktion
Vorlesungsprüfung sowie Prüfung des Übungsteiles, Nachweis der Zwischenabgaben, vorangekündigte Zwischentests in den Übungen.Bei den Übungen herrscht Anwesenheitspflicht!
Wir möchten Sie hiermit auf eine sehr wichtige Änderung in den Studienrechtlichen Bestimmung der TU aufmerksam machen die seit dem 05.02.2014 gelten:
§ 18a. (1) Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der Prüferin/beim Prüfer oder bei der Studiendekanin/beim Studiendekan von der Prüfung abzumelden.
(2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist die Studiendekanin/der Studiendekan auf Vorschlag der Prüferin/des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum von acht Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Diese ordnungsrechtliche Frist beginnt mit dem Prüfungstag, an dem die/der Studierende trotz aufrechter Anmeldung ohne vorherige Abmeldung nicht erschienen ist. Die betroffenen Studierenden sind von der Sperre auf geeignete Weise zu informieren.
(3) Kann die/der Studierende nachweisen, dass sie/er durch einen triftigen Grund (zB. Unfall) oder einen anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben.
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The student has to be enrolled for at least one of the studies listed below