Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage, sich mit raumgestalterischen Entwurfsfragen im Kontext historischer Bausubstanz und zeitgenössischer Funktionsanpassung kompetent auseinanderzusetzen.
Revitalisieren im Bestand
Im Rahmen des ggst. Entwerfenprogrammes steht im niederösterreichischen Neunkirchen eine langgezogene Liegenschaft mit drei Bestandsbauten im Mittelpunkt der Betrachtung. Es handelt sich dabei um ehemalige Werkswohnhäuser, welche auch als Namensspender für die Straßenbezeichnung („Werksgasse“) fungierten. Dennoch ist die Blütezeit der (Textil-) Industrie im Schwarzatal längst vorüber und ebenso stellt sich die Frage hinsichtlich der langfristigen (Um-) Nutzung des Areals. So ist es beabsichtigt, daß die rückwärtigen Baracken entfernt und überdies die straßenseitigen Garageboxen abgetragen werden. In weiterer Folge ist die freigewordene Fläche für eine künftige (sinnstiftende) Nutzung disponibel. Die Ausnutzung sämtlicher Bestandsflächen kann und soll jedenfalls strategisch betrachtet werden. Allerdings unterliegen die drei Werkshäuser den Bestimmungen des Denkmalschutzes. Der Hauptplatz von Neunkirchen ist fußläufig in 10-15 Minuten erreichbar. Im Rahmen dieser Entwurfsübung gilt es Nutzungskonzepte mit architektonischen Maßnahmen zu verbinden, welche zu einer sinnstiftenden Entwicklung beitragen. Das Hauptziel besteht darin, ein realisierungsfähiges Gesamtkonzept sowie eine konkret nutzbare Entwurfslösung zu erarbeiten.
Der eher ungewöhnliche Arbeitsablauf, der mit den Aspekten der Entwurfsarbeit beginnt, löst eine Vielzahl von Fragen und Abfragen aus. In der ersten Phase geht es darum, eine individuelle Herangehensweise an ein Schlüsselthema zu finden. Anschließend werden insbesondere diejenigen Aspekte in Bezug auf Nutzung und Funktionen behandelt, die sich aus der spezifischen Herangehensweise an das Projekt ergeben. Insgesamt wird die Erfahrung mit räumlicher Gestaltung gesteigert und der Einsatz und die Korrelation von Farbe, Licht und Materialien geübt.
Gefordert ist die Erarbeitung eines Konzepts für die gegenständliche Problemstellung. In weiterer Folge ist die Umsetzung des Entwurfs im Maßstab 1:100 (Plandarstellung, Modellbau) zu erbringen. Darüber hinaus sind charakteristische Bereiche im Maßstab 1:20 darzustellen.