Ziel der LVA ist die Vermittlung wirtschaftlicher und rechtlicher Grundlagen für die Abwicklung von Bauvorhaben. Der Absolvent/ die Absolventin soll den Zusammenhang verschiedener Fachrichtungen (Technik, Wirtschaft, Recht) in der Bauwirtschaft verstehen.
Überblick über die wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkte des Bauens
Inhalt: 1. Allgemeine Einführung; 2. Betriebswirtschaftliche Grundlagen; 3. Rechtlicher Rahmen für Unternehmen: Gewerberecht, Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Anlagenrecht; 4. Generelle Abwicklung eines Bauprojektes; 5.Risikomanagement; 6. Ausschreibung und Vergabe; 7. Vertragsrecht; 8. Normen; 9. Der Bauvertrag nach ÖNORM B 2110; 10. Abrechnung und Preisgleitung; 11. Streitschlichtung
Vorlesungsbeginn: Mo, 08.10.2018 !
Fragen sollten prinzipiell immer während den Vorlesungseinheiten gestellt werden. Am Ende der Lehrveranstaltung (voraussichtlich in der letzten Vorlesungseinheit) wird zusätzlich ein Repetitorium abgehalten, bei dem ebenfalls die Möglichkeit besteht, Fragen zu stellen. Fragen, welche nicht während der Vorlesung oder dem Repetitorium gestellt werden, bleiben unbeantwortet. Im Sommersemester 2019 wird ebenfalls ein Repetitorium abgehalten, der genaue Termin wird über TISS noch bekanntgegeben.
Die Prüfung erfolgt großteils in Form eines Multiple Choice Tests (~85%). Ca. 15% der Prüfung machen Rechenbeispiele, Freitextfragen oder grafisch zu lösende Beispiele aus.
Bei der Prüfung bitte einen Stift mit hohem Kontrast (schwarz oder dunkelblau) verwenden. Zur Prüfung sind außerdem ein nicht-programmierbarer Taschenrechner und der Studentenausweis mitzubringen.
Bewertung Multiple Choice: Bei Fragen mit nur einem Punkt ist jeweils meist nur eine Antwortmöglichkeit richtig. Bei Fragen mit 2 oder mehr Punkten können eine oder mehrere (auch alle) vorgegebenen Antwortmöglichkeiten richtig sein. Werden weniger als alle richtigen Antwortmöglichkeiten markiert, so werden Teilpunkte vergeben. Werden eine oder mehrere falsche Antwortmöglichkeiten markiert, so wird diese Frage mit Null Punkten bewertet.
Für die Teilnahme an der Prüfung ist eine fristgerechte Anmeldung in TISS erforderlich. Studierende, welche die Anmeldefrist nicht einhalten, können nicht zur Prüfung antreten. Eine Abmeldung ist bis 2 Arbeitstage vor dem Prüfungstermin möglich. Studierende, welche ohne vorherige Abmeldung nicht bei der Prüfung erscheinen, werden gem § 18a der Studienrechtlichen Bestimmungen (Mitteilungsblatt 2014, 3. Stück; Nr. 22) für 8 Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung ausgeschlossen.