Ziel des Seminars ist es, Studierende in das Vergaberecht einzuführen. Sowohl Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen als auch die Ausarbeitung von Angeboten unterliegen bei öffentlichen Aufträgen dem Vergaberecht. Die Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen ist für Bauingenieure daher von großer Bedeutung. Zahlreiche Entscheidungen von Verwaltungsgerichten und dem europäischen Gerichtshof beeinflussen diese anspruchsvolle Materie.
Den zweiten Schwerpunkt bildet das Bauvertragsrecht. Die Lehrveranstaltung soll in diesem Bereich das Verständnis fördern und Hilfestellungen für die Praxis liefern.
Einführung in das Bundesvergabegesetz: Begriffsbestimmungen, Arten von Vergabeverfahren, Durchführung von Vergabeverfahren (Ausschreibung, Angebote, Angebotsprüfung), rechtliche und bauwirtschaftliche Aspekte des Vergabewesens.
Allgemeine Grundlagen des Werkvertragsrechtes, insbesondere des Bauvertragsrechts, wesentliche Bestimmungen der Werkvertragsnormen (vor allem ÖN B 2110, B 2111), vor allem Leistungsänderungsrecht (Mehrkosten) und Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht.
Mittels Seminararbeiten auf Basis realer Beispiele wird den Studierenden der Lehrstoff vertieft vermittelt.
Bei diesem Seminar herrscht Anwesenheitspflicht! Die Kontrolle erfolgt am Beginn und am Ende eines Vortragsblocks! (max. 18 Unterschriften für das gesamte Seminar möglich) Ausnahme: Entschuldigungen wie im Arbeitsrecht.
Für die Teilnahme am Seminar ist eine Anwesenheit in der ersten Vortragseinheit jedenfalls erforderlich! StudentInnen, die über TISS angemeldet sind und in der ersten Einheit nicht erscheinen, werden automatisch abgemeldet (Nachrücken der StudentInnen auf der Warteliste).
Beurteilung:
- Schriftlicher Test mit max. 50 Punkten; es gibt einen Testtermin! Minus 0,56 Punkte je unentschuldigter Vortragseinheit. Für die Zulassung zur Seminararbeit ist ein positiver Test (≥ 25 Punkte) erforderlich!
- Seminararbeit (Gruppenarbeit) mit max. 50 Punkten; das konkrete Thema wird nach dem Test bekannt gegeben.
Um das Seminar positiv abzuschließen, müssen sowohl der schriftliche Test als auch die Seminararbeit positiv (jeweils ≥ 25 Punkte) abgeschlossen werden!
Mit dem ersten Eintrag in die Anwesenheitsliste gilt die LVA als besucht, dh. es wird in jedem Fall auch ein Zeugnis ausgestellt.