Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage Grundbegriffe der Seilbahnen und unterschiedliche Seilbahnsysteme zu benennen. Zusätzlich können Studierende Seilkräfte und deren Auswirkung berechnen, Seile bemessen und Seilbahnen im Längsschnitt gestalten. Des Weiteren haben die Studierenden Erfahrung in der Bearbeitung eines Praxisbeispiels durch die Ausarbeitung einer Übung.
Theoretische Grundlagen des Seilbahnbaues (Statik, Dynamik, Festigkeitslehre der Seile), konstruktive Gestaltung der Systeme.
Zuordnung im Masterstudium Bauingenieurwesen (Studienkennzahl: 066 505):
Modul 2 der Vertiefungsrichtung Verkehr & Mobilität;
Modul 3 der anderen Vertiefungsrichtungen
Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung für diese LVA in TISS erforderlich! Die Prüfung erfordert eine seperate Anmeldung!
TUWEL-Kurs
Unterlagen für die Vorlesung werden im TUWEL-Kurs zur Verfügung gestellt.
Corona
Sollte aufgrund von Vorgaben der Bundesregierung bzw. der TU Wien die Abhaltung der Lehrveranstaltung und der Prüfung bzw. der Teilleistungen in Präsenz nicht möglich sein, wird in das online-Format gewechselt. Die Lehrveranstaltung wird, sofern nicht anders angekündigt, über TUWEL abgehalten. Durch den Wechsel in das online-Format können sich die für die Präsenzlehrveranstaltung und -prüfung (-teilleistungen) angekündigten Termine ändern.
Die Prüfung besteht aus einem Teil B (Berechnungen) und einem Teil LS (Lernstoff).
Von insgesamt 3 Stunden sind für den Teil B 1:45 Stunden vorgesehen. Für den Teil LS 1:15 Stunden.
Der Teil B besteht aus vier Einzelberechnungen mit insgesamt 22, bei Berücksichtigung von drei Ergebnissen max. 18 möglichen Punkten.
Der Teil LS besteht aus vier Stofffragen mit insgesamt 21, bei Berücksichtigung von drei Ergebnissen max. 16 möglichen Punkten.
Bei beiden Teilen, also beim Teil B und beim Teil LS, ist jeweils eine Frage frei zur Nichtbehandlung oder Nichtbearbeitung. Es sind daher jeweils mindestens drei Fragen jedes Teiles zu beantworten, die für die Feststellung der Kenntnisse (Summe der Punkte) berücksichtigt werden. Bei Behandlung aller vier Fragen werden zur Punkteermittlung jene drei Fragen herangezogen, bei denen die meisten Punkte erzielt worden sind.
Das mögliche erreichbare Punktemaximum aus beiden Teilen beträgt 18 + 16 = 34 Punkte.
Die Verwendung des Skriptums ist beim Teil B (Berechnungen) zulässig.
Beim Teil LS (Lernstoff) ist die Verwendung des Skriptums nicht zulässig.