1 Begriffe
2 Richtlinien
3 Projektierung, Piste, Rollwege
4 Betriebseinrichtungen
5 Dimensionierung
6 Grundlagen Oberbau
7 Verkehrslast
8 Bemessungsmethoden
9 Bauliche und betriebliche Erhaltung
10 Zustandserfassung
11 Betriebliche Erhaltung
12 Systematische Erhaltungsplanung
Zuordnung im Masterstudium Bauingenieurwesen (Studienkennzahl: 066 505):
Modul 2 der Vertiefungsrichtung Verkehr & Mobilität;
Modul 3 der anderen Vertiefungsrichtungen
Abmeldung von Prüfungen:
§ 18(1) Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag schriftlich (zB. EMail) oder elektronisch bei der Prüfer_in von der Prüfung abzumelden, bei kommissionellen (Abschluss)Prüfungen bei dem_der Studiendekan_in
(2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist der_die Studiendekan_in auf Vorschlag der Prüferin_des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für den folgenden Prüfungstermin von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Die betroffenen Studierenden sind von der Sperre auf geeignete Weise zu informieren.
(3) Kann der_die Studierende nachweisen, dass er_sie durch einen wichtigen Grund (zB. Unfall) oder einen anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben.