Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage...
... die Grundlagen des gesunden, klimaangepassten Bauens wiederzugeben;
... ökologische Bauprodukte und Baukonstruktionen zu bewerten;
... die Herstellungsschritte unterschiedlicher ökologischer Materialien und Konstruktionen (z.B. Dämmstoffe, Recyclingbaustoffe, Konstruktionen aus Stroh, Lehm etc.) zu erläutern;
... die Gerüche und Merkmale von Altlasten und anderen Luftschadstoffen zu identifizieren und
... die unterschiedlichen Arten von Fassaden- und Dachbegrünung zu definieren und ihre Funktionsfähigkeit zu bewerten.
Der Klimawandel und die damit im Zusammenhang stehenden Folgen stellen eine der größten globalen Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft dar. Besonders das Bauwesen spielt dabei eine große Rolle, da es für ungefähr 40% der Emissionen, 40% des Endenergieverbrauchs sowie den Großteil des Ressourcenverbrauchs und des produzierten Abfalls zuständig ist. Klimaschutz kann deshalb nur funktionieren, wenn die Ökologisierung des Bauwesens voranschreitet.
Die Lehrveranstaltung „Ökologische Bautechnologien 1“ vermittelt den Studierenden die Grundlagen von ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen des konventionellen Bauens sowie grundlegende Funktionsweisen und Technologien des klimaangepassten und ökologischen Bauens. Die Lehrinhalte werden sowohl frontal vorgetragen als auch mit den Studierenden interaktiv diskutiert. Ergänzt werden die Vorlesungseinheiten durch eine Übung, bei der die Studierenden ein Gebäude bzw. eine Wohneinheit eigenständig besichtigen und im Rahmen eines Protokolls nach ökologischen Aspekten analysieren sollen.
Vorträge zu unterschiedlichen Themengebieten des ökologischen Bauens mit interaktiven Elementen. Die Vorlesung findet in Präsenz statt.
Ergänzt werden die Vorlesungseinheiten durch eine Übung, bei der die Studierenden ein Gebäude bzw. eine Wohneinheit eigenständig besichtigen und im Rahmen eines Protokolls nach ökologischen Aspekten analysieren sollen.
Bei der Lehrveranstaltung besteht Anwesenheitspflicht, wobei 2 Einheiten versäumt werden dürfen.Das heißt:
- Teilnahme an mind. 7 von 9 Vorlesungsterminen.
Die Note für die LVA setzt sich aus 2 Teilen zusammen, wobei beide Teile positiv zu absolvieren sind:
- 30%: Rechtzeitige Abgabe des Protokolls zum Übungsteil auf TUWEL (Frist 10.06.2024, 23:59)- 70%: Schriftliche Abschlussprüfung zu den Vorlesungsinhalten