Die Entwicklung der letzten Jahre lässt erkennen, dass neben den Standsicherheitsüberlegungen, die durch Statik und Bemessung von Bauwerken geregelt sind, vor allem der Brandschutz, neben anderen Bereichen wie Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Umweltschutz, auf die Planung und Errichtung von Bauwerken immer mehr Einfluss ausübt. Hinkünftig sollte auch der Brandschutz, aufgrund der ständig anwachsenden Brandgefahren, sowohl hinsichtlich der Vielfältigkeit der Brandursachen und Brandobjekte als auch in Bezug auf die Größe der Brände, vermehrt bei der Planung Beachtung finden. Ziel der Ausbildung ist es, den Studierenden den Zugang zu diesem wichtigen Gebiet des Bauwesens zu ermöglichen. Sie sollen anhand der vermittelten Lehrinhalte in der Lage sein, Grundkenntnisse aus den Gebieten des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes bei der Lösung baulicher Aufgaben anwenden zu können.
1. Allgemeine Einführung in den Brandschutz: Ziele des Brandschutzes, Grundlagen der Verbrennung. 2. Rechtsgrundlagen, Normen: Struktur der Rechtsquellen, Art der Rechtsquellen, Normen, Richtlinien. 3.Bauprodukte: Verhalten von Konstruktionsmaterialien unter hohen Temperaturen, Bauprodukte (Klassifizierung, Prüfung) 4. Brandschutzmaßnahmen: Baulicher Brandschutz, Anlagentechnischer Brandschutz, Organisatorischer Brandschutz, Abwehrender Brandschutz. 5. Brandschutzplanung: Brandschutzkonzepte, Brandschutznachweise (Ingenieurmethoden).
Zuordnung im Masterstudium Bauingenieurwesen (Studienkennzahl: 066 505):
Modul 2 der Vertiefungsrichtung Konstruktiver Ingenieurbau - Theorie und Simulation
Modul 3 der anderen Vertiefungsrichtungen
schriftlich
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