Grundlegende Kenntnis der Vorschriften des österreichischen Gesundheitswesens; Fähigkeit die Vorschriften der EU, des Bundes und der Länder selbstständig aufzufinden und Information über die Institutionen, Strukturen und Abläufe zu erarbeiten. Es ist nicht Ziel dies alles auswendig zu lernen, da sich der Rechtsbestand rasch ändert.
Grundzüge des Verfassungsrechts, der Gesetzgebung und Verwaltung im österreichischen Gesundheitswesen, sowie der Sanitätspolizei; Spitalswesen; Grundzüge ausgewählter Gebiete: Medizinprodukte, Arzneimittel, Impfwesen; Einführung in das Vertrags- und Schadenersatzrecht unter besonderer Berücksichtigung des Behandlungsvertrags und Schadenersatzes im medizinischen Bereich.
Vorbesprechung: Montag 7. März 2011, 17-18h, EI 10 Fritz Paschke
schriftlich
Nicht erforderlich