Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage Grundlagen des Chemikalienrechts zu verwenden. Sie haben dabei Kenntnis zu folgenden Teilbereichen erworben:
Studierende können die erworbenen Kenntnisse für die praktische Arbeit nutzen und Zusammenhänge sowie konkrete Anwendungsfälle zur Rechtsmaterie herstellen und das eigene Handeln im Umgang mit Chemikalien verbessern.
Die Vorlesung wird in geblockten Einheiten abgehalten. Diese setzen sich folgendermaßen zusammen:
Lehrgespräch / Lernauftrag / Fallstudie / Demonstrationsmethode / Lehrvortrag / Diskussion
Abschlussprüfung