Reelle und komplexe Zahlen, elementare Vektorrechnung und Geometrie, Mengen und Funktionen, Grenzwerte und Konvergenz, Folgen und Reihen, reelle Funktionen und Stetigkeit, Differential- und Integralrechnung von Funktionen einer reellen Veränderlichen.
Die Vorlesung wird geblockt abgehalten und endet am 18. Dezember.
Aufzeichnungen der Vorlesungen (unbearbeitetes Rohmaterial) werden eine Woche lang zur Verfügung gestellt.
WICHTIGE INFORMATION: Kohortenregelung für den Vorlesungsbesuch
Die Lehrveranstaltung wird im Wintersemester 2020 in Hybridform abgehalten. Sie haben die Möglichkeit, jede zweite Woche im Hörsaal anwesend zu sein, wenn Sie Mitglied der geraden oder ungeraden Kohorte sind, je nachdem welcher Kohorte Sie zugeteilt wurden. (Die Woche vom 28.9. ist die 40. Kalenderwoche, somit dürfen nur die Mitglieder der geraden Kohorte die Lehrveranstaltungen in dieser Woche persönlich besuchen. Die Woche vom 5.10. ist die 41. Kalenderwoche.) Die Mitglieder der online-Kohorte dürfen an keiner Lehrveranstaltung persönlich teilnehmen (abgesehen von Prüfungen und Tests). Jede Studentin und jeder Student kann an jeder Vorlesung online teilnehmen, wobei auch die Möglichkeit besteht, Fragen zu stellen.
Die Einteilung in die drei Kohorten (gerade/ungerade/online) erfolgt einheitlich für alle Studierenden und alle Lehrveranstaltungen über die Lehrveranstaltung 351.008 Elektrotechnik 1 (siehe dort).
WICHTIGE INFORMATION: Weitere hygienische Maßnahmen
Bitte beachten Sie die Verpflichtung zum Tragen eines MNS in allen Gebäuden und während aller Lehrveranstaltungen. Weiters werden im Kontaktpersonen-Nachverfolgungsmanagement Ihre Sitzplätze in jeder Lehrveranstaltung erhoben.
Die Prüfung erfolgt schriftlich. Es sind Beispiele zu lösen sowie Fragen zur Theorie zu beantworten.
Achtung: die Vorlesungsprüfung zählt zur StEOP des ET Studiums.
Die Prüfungen finden über den TUWEL-Kurs der Übung statt. Wenn Sie nicht an der Übung teilnehmen, erhalten Sie für die Prüfung Zugang zum TUWEL-Kurs.
Bitte beachten Sie auch die (ausführlichen) Hinweise im Dokument Syllabus.pdf in den Unterlagen.
Technische Ausrüstung
Für die Teilnahme an Prüfungen und Tests sind zwei Endgeräte mit Kameras erforderlich, beispielsweise ein Laptop und ein Smartphone.
Studierende, die für die Teilnahme an der Prüfung z.B. nicht über die erforderlichen technischen oder räumlichen Voraussetzungen verfügen, können nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Ressourcen die Prüfung persönlich in Räumlichkeiten und mit der Infrastruktur der TU Wien unter persönlicher Aufsicht absolvieren. Die Studierenden haben diesen Bedarf im Rahmen der Prüfungsanmeldung den Prüfenden mitzuteilen.
Prüfungsaufzeichnung
Eine Prüfungsaufzeichnung kann von den Lehrenden dann durchgeführt werden, wenn sie als Maßnahme im Rahmen der Prüfungsaufsicht erforderlich ist, um eine ordnungsgemäße Ermittlung der Prüfungsleistung zu gewährleisten. Die Prüfungen und Übungstests werden u.U. aufgezeichnet, was hiermit spätestens mit Beginn der jeweiligen Anmeldefristen (siehe unten) bekanntgegeben wurde. Die entsprechende Datenschutzinformationen sind zu beachten.
Eine ausdrückliche Zustimmung der Studierenden zur Aufzeichnung ist nicht erforderlich, weil öffentliches Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO) an ordnungsgemäßer Leistungsbeurteilung und somit an der ordnungsgemäßen Durchführung von Prüfungen und Tests besteht.
Unerlaubte Hilfsmittel
Werden während der Prüfung unerlaubte Hilfsmittel verwendet und erlangt der Prüfende davon Kenntnis, wird der betroffene Studierende zunächst ermahnt und die Ermahnung wird im Prüfungsprotokoll dokumentiert.
Bei nochmaliger Verwendung eines unerlaubten Hilfsmittels wird mangels Möglichkeit der Feststellung der tatsächlichen Eigenleistung, der Unmöglichkeit der Abnahme des unerlaubten Hilfsmittels und der damit verbundenen Unmöglichkeit der Leistungsbewertung die Prüfung abgebrochen und negativ beurteilt.
Zur Qualitätssicherung, Verhinderung der Nutzung von unerlaubten Hilfsmitteln und zur Sicherstellung der Eigenständigkeit der Leistung der Studierenden werden bei schriftlichen Prüfungen und Tests innerhalb von längstens vier Wochen ab Ablegung der Prüfung (§ 74 Abs. 4 UG) u.U. auch folgende Maßnahmen durchgeführt:
- Einsatz von Programmen zur Identifkation von Plagiaten oder Textähnlichkeiten,
- mündliche Nachfragen zur Prüfung zur Plausibilisierung von Antworten.